Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person („persönliches Mitglied“) und jede juristische Person („korporatives Mitglied“)
werden.
Es können unterschiedliche Mitgliedschaften, welche unterschiedliche
Rechte und Pflichten haben, beantragt
werden. Der Vorstand entscheidet über
die Aufnahme.